Die
ENTWICKLUNG
Die Entwicklung neuer pharmazeutischer Wirkstoffe und Produkte ist ein zeitaufwändiger und komplizierter Prozess. Die Wirkstoffkandidaten müssen in Tierversuchen getestet werden, um die Wirksamkeit gegen bestimmte Krankheiten nachzuweisen und mögliche Nebenwirkungen zu ermitteln. Obwohl es ethische Bedenken bezüglich Tierversuchen gibt, sind diese Prozeduren außerdem nicht immer auf Menschen übertragbar. Bis zu 85 % der zuvor geprüften Arzneimittelkandidaten erweisen sich in der klinischen Testung als ungeeignet für den Menschen, was die Kosten der Arzneimittelentwicklung erhöht und Tierversuche verursacht, die sich im Nachhinein als sinnlos erweisen.
Um kostspielige Fehlschläge zu vermeiden, sollten notwendige Tierversuche auf das Minimum reduziert werden, während gleichzeitig die Vorhersagekraft der Testsysteme erhöht wird. Seit langem suchen wir nach Alternativen, um im pharmazeutischen Wirkstoffscreening ethisch unproblematischere und zuverlässigere Testsysteme in den frühen Phasen der Arzneimittelentwicklung einzusetzen.
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Das
3R-PRINZIP
1959 haben die britischen Wissenschaftler William Russel und Rex Burch das 3R-Prinzip als Prinzipien des experimentellen wissenschaftlichen Arbeitens formuliert und es im Jahr 1959 in ihrem Buch „The Principles of Humane Experimental Technique“ veröffentlicht. Danach sollten Tierversuche so weit wie möglich durch andere Methoden ersetzt (Ersatz), die Anzahl der Tiere reduziert (Reduktion) und das Leiden der Tiere bei den Versuchen minimiert werden (Verfeinerung).
Das international anerkannte Prinzip der 3R erhielt im Jahr 2010 erstmals eine rechtliche Anerkennung durch die europäische Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden. Gemäß dem Bundesinstitut für Risikobewertung wurden die Regeln der europäischen Richtlinie und das 3R-Prinzip im Jahre 2013 durch das novellierte Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung in das deutsche Recht integriert.